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für eine bürgerfreundliche Wirtschaftsentwicklung im Landkreis Harburg

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Pressemitteilung zum Expertenhearing vom 2. September 2008

Pressemitteilung 

Buchholz, der 2. September 2008

 

 

Die vereinigten Bürgerinitiativen der Nordheide kritisieren, dass der Landkreis Harburg über viele Jahre hinweg seine Verpflichtung zur übergreifenden Gewerbeplanung im Rahmen der Raumordnung vernachlässigt hat. Auch lehnen die Bürgerinitiativen Enteignung als Mittel der Wirtschaftsförderung kategorisch ab. Sie fordern einen Abbruch der aktuellen Planverfahren und eine komplett überarbeitete Wirtschaftskonzeption. Die Bürgerinitiativen werden im 4. Quartal 2008 ein Positionspapier zur wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis veröffentlichen und, um dieses nachdrücklich durchzusetzen, aktiv in den Wahlkampf zur Europawahl 2009 sowie den  Bundestagswahlkampf 2009 eingreifen.

 

Zwei fundamentale Fragen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises Harburg haben dessen Verwaltung und politische Instanzen über Jahre hinweg nicht beantwortet: 

 

Welcher Bedarf an Gewerbeentwicklung besteht im Landkreis Harburg?

Wo sollen diese Gewerbe sinnvollerweise angesiedelt werden?

 

Statt dessen hat schon im Jahre 2002 der Landkreis Harburg aus rein finanzpolitischen Gründen  eine pauschale Entwicklung von Gewerbegebieten an Autobahnabfahrten beschlossen - ohne dabei ein durchdachtes Entwicklungskonzept für den Landkreis vorzulegen. Die Hoffnung war dabei einzig, autobahnnahe Standorte besonders schnell entwickeln zu können, um so mittels Gewerbeumlage Haushaltslöcher stopfen zu können.

 

Das Scheitern der darauf folgenden Vermarktungsphase ist nicht unwesentlich auf das Fehlen einer fundierten Gewerbegebietskonzeption sowie auf die daraus folgende wirkungslose Wirtschaftsförderung zurückzuführen.

 

Die heutige großmaßstäbliche Logistikentwicklung auf den jahrelang erfolglos vermarkteten Flächen ist schlussendlich ein Offenbarungseid einer langjährigen verfehlten Wirtschaftsplanung im Landkreis Harburg, werden doch so wertvolle Gewerbestandorte zu billigen Logistikflächen degradiert. Hier wird aus der Stadt Hamburg unattraktives weil flächenintensives Gewerbe auf preiswerte ausserstädtische Standorte umgesiedelt, um so Standorte für eine attraktive  Neubebauung zu gewinnen.

 

Womit die Bürgerinitiativen auch massiv die prognostizierten Arbeitsplätze in Frage stellen. Einerseits werden es nicht nur neue Arbeitsplätze sein, die geschaffen werden, sondern, wie gut am Beispiel Landgard in Tangendorf zu sehen, werden es in grosser Zahl existierende Arbeitsplätze sein, die verlagert werden. Damit verpufft ein potentieller Arbeitsmarkteffekt durch die Entwicklung der Gewerbeflächen im leeren Raum.

 

Auch ist zu bemerken, dass, wenn mit Logistikzentren auf den geplanten Standorten Arbeitsplätze geschaffen würden, in Folge nicht mehr, sondern weniger Arbeitsplätze für den Landkreis Harburg zur Verfügung stehen, ist doch die Arbeitsplatzdichte pro Hektar Fläche in konventionellen Gewerbestandorten um ein Vielfaches höher als in Logistikstandorten. 

 

In Konsequenz vernichten die geplanten Logistikstandorte somit dringend benötigtes Arbeitsplatzpotential.

 

Des weiteren stellt sich neben der fehlenden bzw. unfähigen Kreisgewerbeplanung heute zusätzlich die missbräuchliche Auslegung der Regeln und Gesetze als grosse Gefahr für die Gesellschaft dar.

 

Die im Baugesetzbuch §3 festgeschriebene Beteiligung der Bürger im Planungsprozess verkommt, wie man am Beispiel Evendorf/Döhle sieht, zu einer Scheinveranstaltung, deren einziger Zweck es ist, eine gesetzliche Verpflichtung mit minimalem Aufwand zu erledigen. Dies in der Hoffnung, dass der juristische Weg den Betroffenen zu teuer und zu langwierig ist.

 

Gleichfalls bedenklich ist der Umgang mit dem Eigentum der Bürger des Landkreises. Das im Artikel 14 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Eigentum wird im Landkreis zunehmend missachtet. Ob es sich dabei um die Planung des Gewerbegebietes Tangendorf handelt, wo Alternativen nicht ausreichend betrachtet wurden, sondern von vornherein die Enteignung als Teil der Gewerbeentwicklung geplant wurde, bis hin zum Fall Jack Wolfskin in Neu Wulmstorf, wo eine Enteignung gleichfalls Planungsbestandteil ist. Im Landkreis Harburg wird damit Enteignung zum Standard der Gewerbeplanung. 

 

Die geplante Enteignung Schwächerer zur kostengünstigen Entwicklung privatwirtschaftlicher Unternehmen haben die Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland gerade auch im Hinblick auf die Erfahrungen der jüngsten deutschen Vergangenheit wohl kaum als „zum Wohle der Allgemeinheit“ verstanden. Eine solche Entwicklung kann und darf in der Bundesrepublik Deutschland keinen Bestand haben. 

 

Die Bürgerinitiativen fordern von den Gemeinden den sofortigen Abbruch der Planverfahren und den Landkreis auf, endlich ein bürgernahes Raumordnungsverfahren auf den Weg zu bringen. Wie man am Beispiel FOC sieht, kann der Landkreis nicht nur erfolgreich Vorgaben ins Landesraumordnungsprogramm einbringen, sondern sogar über Landkreisgrenzen sicherstellen, dass diese eingehalten werden. Somit ist die vom Landkreis mehrfach zitierte fehlende Zuständigkeit durch diesen im Fall FOC klar ad absurdum geführt. 

 

Eine Weiterführung der Planverfahren wird nur zu einer Vielzahl von Normenkontrollverfahren und damit auch zur Planungsunsicherheit für die Investoren führen. Die vorliegenden Planungsunterlagen und die Erfahrungen aus der Planfeststellung im Fall Evendorf/Döhle stimmen die Bürgerinitiativen hinsichtlich eines Erfolges im juristischen Prozess sehr optimistisch.

 

Die Bürgerinitiativen werden darüber hinaus im 4. Quartal 2008 ein Positionspapier zur Gewerbeentwicklung fertig stellen, in dem sie Fakten, Forderungen und Zukunftsvisionen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis Harburg formulieren. Anforderungen an die regionale Entwicklung, zukünftige Gewerbestrukturen, den öffentlichen Nahverkehr und an Marketingkonzepte werden unter anderem Teil dieses Positionspapiers sein. Es wird durch die Bürgerinitiativen zum Jahresende veröffentlicht und in den Wahlkämpfen zur Europawahl 2009 wie auch der Bundestagswahl 2009 in Medien, Wahlkampfveranstaltungen und aktiver Wahlwerbung als Massstab des Handelns und Forderns dienen.

 

Der Einsatz der Bürgerinitiativen für eine gesicherte Zukunft aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg hat gerade erst begonnen.

 

 

Buchholz, den 2. September 2008

 

Bürgerinitiative Evendorf/ Döhle

Bürgerinitiative Heidenau

Bürgerinitiative Rade / Mienenbüttel

Bürgerinitiative Thieshope

Bürgerinitiative Wennerstorf

 

 

Kontakt: 

Ulrike Müller BI Thieshope

Sabine Heyden BI Evendorf/Döhle

 

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